Was der Nährstoffbezugswert ist
Der NRV (Nutrient Reference Value) ist ein in Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegter Vergleichswert für die Nährwertkennzeichnung. Er bildet grob den Tagesbedarf eines gesunden Erwachsenen ab und ist bewusst einheitlich – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Schwangerschaft. Für die fünf B-Vitamine in unserem Beispiel lauten die Werte: Thiamin 1,1 mg, Riboflavin 1,4 mg, Pantothensäure 6 mg, Vitamin B6 1,4 mg, Vitamin B12 2,5 µg. Eine Kapsel mit „100 % NRV“ enthält also genau diese Mengen – nicht mehr, nicht weniger.
Wichtig für gesundheitsbezogene Angaben: Eine Angabe wie „Riboflavin trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“ darf nur gemacht werden, wenn das Produkt eine „bedeutsame Menge“ liefert – für Vitamine und Mineralstoffe in der Regel mindestens 15 % des NRV pro Tagesdosis. 100 % erfüllen das Kriterium klar; 15 % täten es auch.
Bedarf laut Ernährungsgesellschaften
Die D-A-CH-Referenzwerte der Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz liegen für Frauen ähnlich wie der NRV: Thiamin 1,0 mg, Riboflavin 1,0–1,1 mg, Pantothensäure 5 mg, B6 1,4 mg, B12 4 µg. Eine ausgewogene Ernährung mit Vollkorn, Hülsenfrüchten, Milchprodukten, Eiern und Fleisch deckt diesen Bedarf üblicherweise. Ein Mehrbedarf oder ein Risiko für Unterversorgung besteht vor allem bei rein pflanzlicher Ernährung (B12), in Schwangerschaft und Stillzeit, bei hohem Alkoholkonsum (Thiamin), bei bestimmten Medikamenten (etwa Metformin und B12) und im höheren Alter. Wer dazugehört, sollte den Bedarf mit Ärztin oder Apotheker klären, statt nach Gefühl zu ergänzen.
Obergrenzen: Wo die EFSA eine Linie zieht
| Vitamin | NRV | Tolerierbare Höchstmenge (UL, EFSA) | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Thiamin (B1) | 1,1 mg | keine festgelegt | keine Nebenwirkungen aus Lebensmitteln bekannt |
| Riboflavin (B2) | 1,4 mg | keine festgelegt | Überschuss färbt den Harn gelb – harmlos |
| Pantothensäure (B5) | 6 mg | keine festgelegt | sehr hohe Dosen können Durchfall auslösen |
| Vitamin B6 | 1,4 mg | 12 mg pro Tag (Erwachsene, EFSA 2023) | langfristig hohe Dosen: Nervenschäden (Neuropathie) |
| Vitamin B12 | 2,5 µg | keine festgelegt | Aufnahme über den Darm begrenzt sich selbst |
Auffällig ist Vitamin B6: Die EFSA hat die tolerierbare Höchstmenge 2023 von 25 mg auf 12 mg pro Tag gesenkt, weil Fallberichte über Nervenschäden auch bei niedrigeren Langzeitdosen vorliegen. Ein Produkt mit 1,4 mg liegt weit darunter – bei mehreren Präparaten gleichzeitig (Multivitamin plus „Energie“-Kapsel plus Sportgetränk) lohnt sich aber das Zusammenrechnen.
Wasserlöslich heißt nicht folgenlos
B-Vitamine sind wasserlöslich, ein Überschuss wird über die Nieren ausgeschieden – so weit richtig. Daraus folgt aber nicht, dass jede Menge unbedenklich wäre: Vitamin B6 zeigt, dass auch wasserlösliche Vitamine bei dauerhaft hohen Dosen schaden können. Außerdem gilt: Was ausgeschieden wird, hat keinen Nutzen gebracht. Mengen deutlich über 100 % NRV sind für gesunde Menschen ohne nachgewiesenen Mangel schlicht überflüssig.
Wie man ein B-Komplex-Produkt liest
- Mengen pro Tagesdosis und den Prozentsatz des NRV prüfen – bei 100 % ist die Sache übersichtlich, bei 500 % oder 1000 % nachfragen, warum.
- Die Verbindung beachten: Thiaminhydrochlorid, Riboflavin, Calcium-D-Pantothenat, Pyridoxinhydrochlorid, Cyanocobalamin sind die üblichen, in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG zugelassenen Formen.
- Angaben zuordnen: Nur die im EU-Register zugelassenen Sätze gelten – etwa „trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ – und nur für den jeweiligen Stoff.
- Andere Präparate mitzählen, vor allem bei B6.
- In Österreich muss ein Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen dem Gesundheitsministerium gemeldet sein; die AGES informiert über Lebensmittelsicherheit und Warnungen.
Nahrungsergänzungsmittel ersetzen keine abwechslungsreiche Ernährung. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung.
Quellenverzeichnis
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII – Nährstoffbezugswerte (EUR-Lex)
- EFSA – Scientific opinion on the tolerable upper intake level for vitamin B6, EFSA Journal 2023
- EFSA – Dietary Reference Values for nutrients: Summary report (2017)
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 – Liste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben (EUR-Lex)
- Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II – zugelassene Vitamin- und Mineralstoffverbindungen (EUR-Lex)
- Österreichische Gesellschaft für Ernährung – D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr
- AGES – Nahrungsergänzungsmittel: Informationen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Nahrungsergänzungsmittel (Meldung)